Bekanntmachung

der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Freudenburg vom 29.08.2024

Der Ortsgemeinderat Freudenburg hat aufgrund der §§ 24, 25
der Gemeindeordnung (GemO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter
(KomAEVO) in seiner Sitzung am 27.08.2024 folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Freudenburg vom 09.09.1999
i. d. F. der 7. Änderungssatzung vom 07.08.2019 wird wie folgt
geändert:

Ein neuer § 9 a wird wie folgt eingefügt:
„§ 9 a
Wahl von Mitgliedern in die Verbandsversammlung des
Kindertagesstätten-Zweckverbandes „Freudenburg, Kastel-Staadt, Kirf“
Die Ortsgemeinde wird in der Verbandsversammlung durch den Ortsbürgermeister und ein weiteres vom Ortsgemeinderat zu wählendes
Ratsmitglied bzw. zu wählenden Ortsbeigeordneten vertreten.

In § 1 Abs. 1 wird das Wort „Saarburg“ durch „Saarburg-Kell“
ersetzt.

In § 1 Abs. 2 wird das erste Wort „Saarburg“ durch „Saarburg-Kell“
ersetzt.

§ 5 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 5
Beigeordnete
(1) Die Ortsgemeinde hat 3 Beigeordnete.
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebildet.

In § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 wird der Wert „8,00 € durch „15,00 €“
ersetzt.

In § 9 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt; die bisherigen
Absätze 2 – 4 werden Absätze 3 – 5:
„(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 % der dem Ortsbürgermeister gemäß
§ 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung“:

In § 9 ist in den neuen Absätzen 3 und 4 Satz 1 die Angabe
„Absatz 1“ zu ersetzen durch „Absatz 1 oder 2“.

Artikel 2
Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2024 in Kraft.
Freudenburg, 29.08.2024
Ortsgemeinde Freudenburg
Gez. Alois Zehren, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt
nicht wenn,

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
    Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
    Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Kreisverwaltung TrierSaarburg den Beschluss beanstandet, oder jemand die Verletzung
    der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell oder dem Ortsbürgermeister
    geltend gemacht hat.
    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
    kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
    diese Verletzung geltend machen.

Freudenburg, 19.08.2024
gez. Alois Zehren,
geschäftsführender Ortsbürgermeiste

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen
Skip to content