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Kreisverwaltung Trier-Saarburg Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gibt hiermit gem. § 4 Abs. 5 desLandesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)vom 22.12.1982 (GVBI. für das Land Rheinland-Pfalz, S. 476), in derjeweils geltenden Fassung, folgendes öffentlich bekannt:

Errichtung des Zweckverbandes
„Kindertagesstätten-Zweckverband
Freudenburg – Kastel-Staadt – Kirf“

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als die nach § 5 Abs. 1 Nr. 1KomZG zuständige Errichtungsbehörde errichtet hiermit gemäß§ 4 Abs. 2 S. 1 KomZG den „Kindertagesstätten-ZweckverbandFreudenburg – Kastel-Staadt – Kirf“ und stellt aufgrund überein-stimmender Beschlüsse der Ortsgemeinderäte Freudenburg
(vom 19.03.2024); Kastel-Staadt (vom 28.03.2024) und Kirf (vom27.03.2024) die anhängende Verbandsordnung fest.
Die Verbandsordnung des Zweckverbandes tritt gemäß § 14 derVerbandsordnung mit Wirkung zum 01.09.2024 in Kraft. DiesenZeitpunkt bestimmen wir gemäß § 4 Abs. 2 KomZG gleichzeitig alsTag der Errichtung des Zweckverbandes.
54290 Trier, den 18. April 2024
Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Az: 170-11821-100-700-700
gez. Rolf Rauland
Ltd. Kreisverwaltungsdirektor

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