Aufhebung von Gräbern


Auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Freudenburg werden folgende Gräber aufgerufen: Reihengräber (Einzelgräber) des Bestattungsjahres 1999
Die Angehörigen werden gebeten, alle aufstehenden Anlagen
(Kreuze, Grabsteine, Grabeinfassungen usw.) bis zum 31.10.2024
gemäß § 21 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Freudenburg vom 03.11.1997 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 29.08.2017 abzuräumen und zu beseitigen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass ebenfalls die vorhandenen Fundamente entfernt werden.
Nach dem o. g. Datum gehen die nicht abgeräumten aufstehenden Anlagen gemäß der o. a. Satzung in das Eigentum der Ortsgemeinde Freudenburg über. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Beseitigung dann auf Kosten der Angehörigen durch die Ortsgemeinde Freudenburg erfolgt.
Die Ortsgemeinde wird in der Zeit vom 09.10.2024 bis
14.10.2024 einen Container am Friedhof aufstellen.

Freudenburg, 29.07.2024
gez. Alois Zehren,
geschäftsführender Ortsbürgermeiste

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