Bistum verweigert Bau der Trauerhalle auf Kirchengelände

Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Hlg. Dreifaltigkeit Freudenburg hatte auf Anfrage der Ortsgemeinde in seiner Sitzung im Mai d.J. beschlossen, der Ortsgemeinde Freudenburg eine Teilfläche des an das Friedhofsgelände angrenzenden Pfarrgartens zu verkaufen, um dort eine neue Trauerhalle zu errichten. Diesem Beschluss des örtlichen Verwaltungsrates hat das Generalvikariat des Bistum Trier jetzt widersprochen und verweigert den Verkauf an die Ortsgemeinde. Als Begründung wird angegeben, dass mit dem Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes an die Ortsgemeinde „eine Wertbeeinträchtigung des bei der Kirchengemeinde verbleibenden Restgrundstückes gesehen wird“. Dadurch könnte sich eine eventuelle spätere Vermarktung des Pfarrhaus als schwierig erweisen“

Der Ortsgemeinderat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen das Planungsbüro BGH, Trier damit zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe des Gemeinderates, Pläne zur Neugestaltung des Friedhofs zu entwerfen. In diesem Planungsverfahren wird es dann auch darum gehen, einen geeigneten Platz für die neu zu errichtende Trauerhalle zu finden.

Ich danke hiermit ausdrücklich dem örtlichen Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde für die bisherige sehr konstruktive Zusammenarbeit. Die Entscheidung des Bistums, wirtschaftliche Interessen über die gedeihliche Zusammenarbeit in der Gemeinde zu stellen, gilt es zu akzeptieren.

Alois Zehren, Ortsbürgermeister

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