Erteilung der Genehmigung über die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „In der Huf“in der Gemarkung Freudenburg

Der Verbandsgemeinderat Saarburg-Kell hat in seiner Sitzung am 16.05.2023 den Billigungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „In der Huf“ in der Gemarkung Freudenburg beschlossen. Mit Schreiben vom 14.12.2023 hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg die Änderung des Flächennutzungsplans für den vorgenannten Bereich gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „In der Huf“ in der Gemarkung Freudenburg tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtskarte. Der Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „In der Huf“ in der Gemarkung Freudenburg bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inkl. Umweltbericht, ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB beigefügt. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplans einschl. der Begründung inkl. Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Raum 1.OG 43, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen. Die Unterlagen sind ebenso unter der Internetadresse: https://www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplaene/flaechennutzungsplan-aenderungen/ veröffentlicht. Hinweise: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 BauGB wird hingewiesen. Gemäß § 215 BauGB werden unbeachtlich, – eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, – eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, – nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell: (nach vorheriger Terminvereinbarung) – montags bis freitags von 8.30-12.00 Uhr – donnerstags von 14.00-16.00 Uhr – donnerstags (zusätzlich nach Vereinbarung) 16.00-18.00 Uhr

Saarburg, 03.01.2024 Verbandsgemeinde Saarburg-Kell gez. Dixius, Bürgermeister

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