Informationen zum baufälligen ehemaligen Amtsgebäude

Beim Abtransport des eingefallenen Schuppens am ehemaligen Amtsgebäude in der Balduinstraße 17 wurde festgestellt, dass der linke Giebel und die Rückseite des Hauptgebäudes mehrere Risse aufweisen. In Abstimmung mit den Ortsbeigeordneten habe ich deshalb im Wege einer Eilentscheidung ein baustatisches Gutachten in Auftrag gegeben. Erste Untersuchungsergebnisse ergaben, dass zur Stabilisierung des gesamten Gebäudes, weitere zusätzliche Sicherungsmaßnahmen notwendig sind. Der Ortsgemeinderat hatte in der Sitzung am 26.09.2019 jedoch einstimmig beschlossen, einen Antrag bei den Denkmalp#egebehörden zu stellen, um das baufällige Gebäude abzureißen. Über diesen Antrag ist von den zuständigen Behörden noch nicht entschieden. Wie mir die „Untere Denkmalp#egebehörde“ zwischenzeitlich mitgeteilt hat, wird am Donnerstag, 24. Oktober 2019, um 10 Uhr eine Delegation unter der Leitung von Dr. Schüler-Beigang von der Landesdenkmalp#ege, das baufällige Gebäude besichtigen. Ich habe deshalb darum gebeten, zunächst von kostspieligen Sicherungsmaßnahmen abzusehen, bis eine Entscheidung über den Abriss getro&en wurde. Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung hat daraufhin festgestellt, dass die vom Baustatiker am Gebäude festgestellten Standsicherheitsprobleme eine konkrete Gefahr für die ö&entliche Sicherheit und Ordnung darstellen und es beim Versagen von einzelnen oder gesamten Bauteilen zum Einsturz des Gebäudes kommen kann. Es wurde deshalb von der Bauaufsicht angeordnet, den zu erwartenden Trümmerkegelbereich abzusperren, bis die Denkmalp#egebehörden über den Abriss entschieden haben. Aufgrund dieser baupolizeilichen Anordnung habe ich den Bereich um das Gebäude durch Bauzäune absichern lassen. Zu dem möglichen Trümmerkegelbereich gehört auch die Trauerhalle. Bis zu einer Entscheidung der Denkmalp#egebehörden bleibt der gesamte Bereich deshalb gesperrt. Ich bitte die hierdurch bestehenden Einschränkungen zu entschuldigen.

Alois Zehren, Ortsbürgermeister

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